Allgemeines
Merkblatt und Belehrung Abteilung Schwimmen
Mitglieder der Schwimmabteilung
Mitglieder der Abteilung Schwimmen des ATSV Freiberg e.V. sind alle jene Vereinsmitglieder, die an den Trainings- und Wettkampfangeboten im Bereich Schwimmen teilnehmen, sowie ferner alle Übungsleiter/Trainer, Wettkampfrichter und Schiedsrichter und jene Vereinsmitglieder, die sich in die Mitgliederliste der Schwimmabteilung eingetragen haben.
Zweck und Aufgaben der Schwimmabteilung
Förderung und Verbreitung der sportlichen Angebote im Verein durch:
Durchführung von regelmäßige Übungsstunden im Wettkampf-, Breiten- und freizeitsportlichen Schwimmen (nur außerhalb der offiziellen Ferientermine und gesetzlichen Feiertage im Bundesland Sachsen)
Erteilen von Schwimmunterricht
Durchführung des Wettkampfbetriebes
Aus- und Weiterbildung der Übungsleiter/Trainer
Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter/Schiedsrichter
Abteilungsleitung
Die Abteilung Schwimmen im ATSV Freiberg wird nach § 11 Abs. 2 der Satzung des ATSV Freiberg durch einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden geleitet. Diese vertreten sich gegenseitig und regeln zugleich die Finanzen der Abteilung Schwimmen. Sie haben keine Befugnisse im Sinne von § 26 BGB. Sie werden in einer Abteilungsversammlung analog der Gesamtvorstandes des ATSV Freiberg gewählt. Die Einberufung geschieht durch Mitteilung am schwarzen Brett, per Mail oder der Homepage des Vereins mit einer Frist von 14 Tagen. Wird kein Abteilungsleiter oder Abteilungsrat gewählt, übernimmt der Vorstand des ATSV Freiberg die Aufgaben der Abteilungsleitung. Der Vorstand kann eine kommissarische Abteilungsleitung einsetzen.
Aufgaben der Abteilungsleitung:
Durchführung der Abteilungsarbeit im Sinne der Satzung und der Vereinsordnung des ATSV Freiberg
Zusammenarbeit mit dem Vorstand ATSV Freiberg
Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Aus- und Fortbildung der Trainer, Übungsleiter und Kampfrichter
Organisation des Trainings- und Wettkampfbetriebes
Überwachung der Finanzen sowie Beantragung von Fördergeldern über Vereinsvorstand
Finanzplanung und -abrechnung gegenüber Vereinsvorstand
Durchführung einer jährlichen Abteilungsversammlung
Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtvorstandes, im Verhinderungsfall Entsendung eines Vertreters
Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes sowie Gesamtvorstandes in der Abteilung
Erstellung der Meldungen an die Fachverbände
Bestandsverwaltung der Mitglieder und Meldung an den Vorstand
Trainingsgruppenaufteilung in Absprache mit allen Trainern/Übungsleitern jeweils im Monat Mai
Abteilungsversammlung
Jährlich ist eine Abteilungsversammlung einzuberufen, die vom Abteilungsleiter geleitet werden. Dort werden folgende Themen behandelt:
ggf. Wahl der Abteilungsleitung
Bericht des Abteilungsleiters zu Ergebnisse und Finanzen der Abteilung Schwimmen
ggf. Beschlussfassung über zu erhebende spezielle Abteilungsbeiträge im Sinne des § 11 Abs.3 der Vereinssatzung
Informationen aus dem Gesamtvorstand des ATSV durch den Abteilungsvorsitzenden
Festlegung der Richtlinien für die künftige Abteilungsarbeit und Beratung über Abteilungsveranstaltungen
Zustimmung über die Verwendung des Budgets der Schwimmabteilung
Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 14 Jahren.
Abteilungsbeiträge
Es gelten folgende Abteilungsbeiträge gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung i.V.m. Anlage 1 der Beitragsordnung:
Aktive Mitglieder (Personen, die am aktiven Sport teilnehmen) 10,- €/Monat
Passive Mitglieder (Personen, die nicht am aktiven Sport teilnehmen) 3,- €/Monat
Die Abteilungsbeiträge werden durch die jeweilige Abteilungsversammlung beschlossen. Für Beitragsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Aufgaben der Trainer / Übungsleiter
Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung (z.B. Schuhe aus vor den Bänken in den Umkleideräumen, Duschen vor Benutzung der Wasserbecken)
Einhaltung der Aufsichtspflicht
Bei auswärtigen Veranstaltungen/Trainingslagern achtet der zuständige Trainer auf die Einhaltung sämtlicher Bade-/Hausordnungen sowie auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Gewährung Badzutritt beim Training in Freiberg nur für Vereinsmitglieder oder Mitglieder anderer Vereine innerhalb des DSV (wegen Versicherungsschutz, d.h. keine Eltern, Ehepartner, Kinder oder dergleichen), Ausnahme: Badeintritt wird gezahlt
Organisation und Betreuung des Trainings- und Wettkampfbetriebes der jeweils zugeordneten Trainingsgruppe (einschl. des Kontaktes zu den Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Sportlern)
Sonstiges
Allgemeines
Die Haus- und Badeordnungen des Johannisbades sowie bei Trainingslagern und Wettkämpfen der in diesem Rahmen besuchten Einrichtungen haben uneingeschränkte Gültigkeit.
Auf Grund des gleichzeitigen Ablaufs von Trainings- und öffentlichem Badebetrieb ist äußerste Disziplin von Vereinsmitgliedern und Eltern unabdingbar. Den Anweisungen von Trainern, Übungsleitern und Hallenpersonal ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Vereinsausschluss führen.
Eltern können nur als öffentliche Badegäste unter Entrichtung des Eintrittspreises das Bad betreten.
Mitglieder dürfen ohne Entrichtung des Eintrittspreises nur die für die jeweilige Vereinsgruppe reservierten Bahnen benutzen. Darüber hinaus gehende Nutzungswünsche der für den ATSV Freiberg reservierten Bahnen bedürfen der individuellen Absprache mit den jeweilig zuständigen Trainern/Übungsleitern.
Einlass zum Training im Johannisbad
Schwimmer und Trainer/Übungsleiter der jeweiligen Trainingsgruppe treffen sich spätestens 15 min. vor Trainingsbeginn im Eingangsbereich des Bades.
Jedes Mitglied erhält vom Badpersonal einen Schrankschlüssel mit Chip, der bei Verlassen des Bades wieder abzugeben ist. Bei Verlust des Schrankschlüssels ist ein Betrag von 50,00 EUR vom Vereinsmitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigten an das Johannisbad zu entrichten.
Trainingsende / Verlassen der Schwimmhalle
Nach dem zügigen Anziehen wird der Schlüssel beim Drehkreuz eingeworfen oder beim Kassenpersonal abgegeben. Vom Verlassen des Beckens an bis zum Kassenausgang stehen uns derzeit ca. 15 min zur Verfügung. Sollte ein Schwimmer deutlich später an der Kasse erscheinen, so sind evt. dadurch anfallende Kosten vom Schwimmer (bzw. vom Erziehungsberechtigten) selbst zu tragen.
Verhalten im Hallenbereich (Training und Wettkampf)
Der Sportler hat nur die jeweils zugewiesenen Bahnen zu benutzen. Das Rutschen bzw. die Benutzung der anderen Becken des Bades sind während der Trainings- und Wettkampfzeit nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Trainer/Übungsleiter gestattet.
Es darf sich kein minderjähriger Schwimmer von der Gruppe zu entfernen. Bei jeder Entfernung von der Gruppe (z.B. Toilettengang), hat sich der Schwimmer beim für ihn zuständigen Trainer/Übungsleiter ab- und wieder anzumelden.
Bei Wettkämpfen in Schwimmhallen mit Zuschauerbereich haben sich neben den Wettkampfteilnehmern lediglich die Trainer/Übungsleiter und Kampf-/Schiedsrichter im Beckenbereich aufzuhalten. Den Anweisungen der Trainer/Übungsleiter an zu Wettkämpfen mitgereiste Familienangehörige/Freunde ist Folge zu leisten.
Abmeldung minderjähriger Sportler vom Training
Bei Krankheit u.a. Gründen ist umgehend der jeweiligen Trainer/Übungsleiter zu informieren. Für Trainingseinheiten unmittelbar vor bzw. nach den Ferien und an „Brückentagen" wird der Trainer/Übungsleiter die voraussichtliche Anwesenheit abfragen, um bei geringer Trainingsbeteiligung die jeweilige(n) Bahn(en) aus Kostengründen bei der Bädergesellschaft abmelden zu können.
Wettkampfteilnahme
Die Wettkampftermine werden bei Minderjährigen in Form von e-Mails durch die jeweiligen Trainer/Übungsleiter den Erziehungsberechtigten über die durch diese hinterlegte e-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Teilnahme an einem Wettkampf sowie die Wettkampfstrecken legt der jeweilige Trainer/Übungsleiter fest.
Mit der Sendebestätigung erklären die Erziehungsberechtigten verbindlich die Teilnahme ihres Kindes an einem Wettkampf sowie die Übernahme des hälftigen Startgeldes, sofern das Kind im Ausnahmefall aus wichtigen persönlichen Gründen nicht innerhalb 1 Woche nach Übersendung der Wettkampftermine vom Wettkampf abgemeldet wird. Das hälftige Startgeld ist am Wettkampftag beim Trainer/Übungsleiter zu entrichten.
Sollte ein Schwimmer erkranken, so ist dem Trainer/Übungsleiter unverzüglich (möglichst noch vor Abreise zum Wettkampf) ein ärztliches Attest vorzulegen, da wir sonst u.U. neben dem Startgeld (das immer mit der Meldung fällig wird) noch „Strafgelder" zahlen müssen.
Das hälftige Startgeld entfällt bei amtlichen Veranstaltungen (z.B. Bezirksmeisterschaften, Sachsenmeisterschaften, Talentiade, Schwimmfest unterm Tannenbaum, etc.).
Erscheint ein Schwimmer trotz Anmeldung nicht zu einem Wettkampf und wird kein ärztliches Attest vorgelegt, so trägt der Schwimmer alle Kosten selbst (volles Startgeld zzgl. evt. vom Veranstalter erhobene nachträglichen Meldegelder).
Die Anreise erfolgt in eigener Regie - die Bildung von Fahrgemeinschaften wird empfohlen, muss aber in eigener Absprache erfolgen. Der ATSV besitzt eine umfassende Unfallversicherung, die auch die Fahrten zu den Wettkampforten enthält. Nähere Informationen sind der Internetseite des ATSV Freiberg zu entnehmen.
Alle Fahrer, die den Transport zu Wettkämpfen übernehmen, werden gebeten, jeweils einen „Fahrauftrag“ auszufüllen und diesen beim verantwortlichen Trainer/Übungsleiter abzugeben. Es ist möglich entstandene Fahrtkosten zurückerstattet zu bekommen. Sollte das nicht gewünscht werden, muss dies auf dem Fahrauftrag vermerkt werden. Der Aufwand kann dann steuerrechtlich als Spende vom Verein bestätigt werden.
Wettkampfbekleidung / Wettkampfverpflegung
alles mit Namen versehen
mehrere Badeanzüge (Schwimmerrücken) bzw. Badehosen [Faustregel: je 1 Teil pro Start (i.d.R. 4-5) + 1 zum Einschwimmen] entsprechend der FINA-Regeln
Trainingsanzug
1 T-Shirt (Vereins-T-Shirt, sofern vorhanden)
2 große Handtücher oder Bademantel
Badeschuhe oder saubere Turnschuhe mit heller Sohle
Socken
i.d.R. Badekappe, Schwimmbrille
Mütze (auch im Sommer)
Duschzeug (keine Glasbehälter)
leichte Verpflegung wie Vollkornprodukte, Obst, Gemüse, Traubenzucker etc. (Sportlernahrung; keine Bonbons, Chips, Salzstangen, Schokolade)
möglichst keine kohlensäurehaltigen süßen Getränke, dafür Säfte, Wasser oder Tee (keine Glasflaschen!)
Freiberg, 29.08.2013
Steffen Aust
Abteilungsvorsitzender Schwimmen
ATSV Freiberg 90 e.V.